Allgemeine Geschäftsbedingungen der LOGCO Logistikkonzepte, Michael Behr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsdienstleistungen

  1. Grundsatz und Geltungsbereich
    Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen LOGCO (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber). Mit der Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber gelten diese AGB als angenommen.
    Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
    Der Gegenstand der Beratungsdienstleistung des Auftragnehmers umfasst im Wesentlichen die Erteilung von Rat und Auskünften an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer Entscheidungen und Vorhaben in den Bereichen:
    1. Logistik und Supply Chain (SCM)
    2. Transportmanagement (TMS)
    3. Unternehmensführung und Verwaltung
    4. Kosten-/ Prozessoptimierung und Controlling
    5. Logistikschulungen und Coaching
    6. Personalvermittlung (hier gelten nachstehende, separate AGB)
  2. Leistungsumfang
    Der Umfang und die Form der Beratungsdienstleistung wird schriftlich in einem Auftrag festgelegt und vereinbart. Dies gilt auch für Änderungen/Ergänzungen, die während eines laufenden Beratungsprojektes notwendig werden. Bestandteil des Auftrages ist das schriftliche Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber.
    Gegenstand jedes Auftrages ist die Erbringung der abgestimmten Beratungsdienstleistung.
    Die Leistung durch den Auftragnehmer gilt als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen und die Empfehlungen zu Maßnahmen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden.
    Zu fällende unternehmerische Entscheidungen trifft ausschließlich der Auftraggeber.
    Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass die Beratungsdienstleistung mit der fachlichen und kaufmännischen Sorgfalt eines „ordentlichen Kaufmanns“ durchgeführt wird.
    Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, speziell bei der Datenanalyse sowie der Verarbeitung von Daten im Rahmen von Transportausschreibungen.
  3. Mitwirkung des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle in den betreffenden Sachgebieten seiner Tätigkeit erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und nach Kräften zu unterstützen sowie alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung zu schaffen.
  4. Geheimhaltung
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich über alle, als vertraulich bezeichneten Informationen und Daten des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit der Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
    Alle von Auftragnehmer dem Auftraggeber zu Verfügung gestellten Berichte, Aufstellungen, Berechnungen, Frachten und Tarife dienen ausschließlich dem Gebrauch durch den Auftraggeber und dürfen nicht an Dritte weitergegeben bzw. anderweitig genutzt oder verwertet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsergebnisse für verbundene Unternehmen des Auftraggebers bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  5. Vergütung/Zahlungsbedingungen/Mängelbeseitigung
    Die Vergütung (Honorar) für die Beratungsdienstleistung wird individuell für den jeweiligen Auftrag vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, wird das Honorar nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar). Neben der Honorarforderung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der Auslagen.
    Die Rechnungen des Auftragnehmers sind mit der Rechnungsstellung fällig und sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist auf den Rechnungsbetrag hinzuzurechnen und gesondert auszuweisen.
    Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwaige von ihm zu vertretene Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 15 Tagen nach Leistungserbringung.
  6. Haftung/ Kündigung
    Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
    Eine Kündigung unmittelbar nach Auftragserteilung, vor und während der Leistungserbringung, ist nicht vorgesehen. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag oder bricht der Auftragnehmer den Auftrag aus wichtigem Grund ab, ist der Auftragnehmer für den Arbeitsausfall und die bereits geleistete Arbeit angemessen zu entschädigen.
  7. Sonstiges
    Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
    Gerichtstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung oder Teile hieraus soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und den übrigen Bestimmungen nicht zuwider läuft.

Stand: Januar 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittlung

  1. LOGCO Logistikkonzepte Michael Behr nachfolgend Auftragnehmer genannt, erbringt Leistungen zur Vermittlung von qualifizierten Fach- und Führungskräften für ein suchendes Unternehmen, nachfolgend Auftraggeber genannt.
  2. Die Annahme der Honorarvereinbarung bzw. des Angebotes oder eine andere vom Auftraggeber gegebene Weisung bedeutet gleichzeitig auch die Annahme dieser Geschäftsbedingungen.
  3. Der Auftragnehmer gewährleistet ein sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und deren Auswahl, übernimmt jedoch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Bewerber gegebenen Informationen und Bewerbungsunterlagen keine Gewähr. Es werden jedoch angemessene Maßnahmen ergriffen um sicherzustellen, dass ein Bewerber für die Position geeignet ist.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm überlassenen Unterlagen und Informationen der Bewerber vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber bzw. sein Personal gegen die Vertraulichkeit und kommt ein Vertrag mit einem Dritten und dem Bewerber zustande, ist der Auftraggeber zur Zahlung des Honorars verpflichtet.
  5. Die Höhe des Vermittlungshonorars ist in einer separaten Vereinbarung geregelt. Bei der Berechnung des Bruttojahresgehaltes, das als Basis für die Honorarvergütung dient, fließen Tantiemen, (variable zu 30 %) sowie sonstiger zu vergütender geldwerter Vorteil ein.
  6. Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein „Exklusivmandat“ für die Kandidatensuche über einen definierten Zeitraum und beendet diesen, ohne dass es zu einer Vermittlung kommt, kommt der Auftraggeber für entstandene Kosten des Auftragnehmers auf.
  7. Dem Auftraggeber vorgestellte Bewerber unterliegen der Honorarvereinbarung während eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Vorstellungstermin. Kommt es während dieses Zeitraumes zu einer Einstellung, unabhängig davon, ob der Bewerber für die ursprünglich vorgesehene Position oder eine andere eingestellt wird, ist die Zahlung des vollen Vermittlungshonorars durch den Auftraggeber fällig.
  8. Kosten für Personalanzeigen oder Reisekosten von Bewerbern sind in den Honoraren nicht enthalten und werden im Vorwege mit dem Auftraggeber vereinbart und sind sofort zahlbar.
  9. Erfolgreiche Vermittlungen, d.h. wenn der Bewerber das Beschäftigungsangebot angenommen hat und ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, werden vom Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen dem Auftragnehmer angezeigt und eine Kopie des Arbeitsvertrages übermittelt.
  10. Unterlagen über erfolglose Bewerber sind unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzugeben.
  11. Im Falle, dass sich während der ersten 6 Monate der Beschäftigung herausstellt, dass ein Bewerber für die Position, aus anderen als gesundheitlichen Gründen, ungeeignet ist und während dieser Zeit das Unternehmen wieder verlässt, erstattet der Auftragnehmer 30 % des vereinbarten Honorars zurück, vorausgesetzt, der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer am Tag des Ausscheidens des Bewerbers aus dem Unternehmen.
  12. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Verluste, die dem Auftraggeber aufgrund der Nichteignung des Bewerbers oder anderweitig aus dem Anstellungsvertrag mit dem Bewerber entstehen.
  13. Die einschlägigen Datenschutzverordnungen und Richtlinien sind auch für den Auftraggeber bindend.
  14. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
  15. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bremen.